Weiherer Immobilien

Datenschutz

Diese Hinweise erklären, was mit Ihren Daten geschieht, wenn Sie sich bei uns für eine Mietwohnung oder ein anderes Mietobjekt interessieren, wenn Sie bei uns mieten und wenn wir für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer vermieten. Sie gelten für unsere E-Mails und für die Seiten, die Sie über einen persönlichen Link von uns erreichen: Terminbuchung, Selbstauskunft, Hochladen von Unterlagen, Vertrag und Übergabe.

1. Verantwortlicher

Weiherer Immobilien
Inhaber: Martin Weiherer
Gerlosstraße 4, 81671 München
Telefon: +49 89 444 589 05
E-Mail: info@weiherer-immobilien.de

Für Fragen zum Datenschutz und für Ihre Rechte genügt eine formlose Nachricht an diese Adresse.

2. Woher Ihre Daten stammen

Von Ihnen selbst, wenn Sie uns schreiben, anrufen, einen Termin buchen, die Selbstauskunft ausfüllen oder Unterlagen schicken.

Von ImmobilienScout24, wenn Sie dort eine Anfrage zu einem unserer Objekte stellen. Das Portal übermittelt uns Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten, Ihre Nachricht und die Angaben, die Sie in Ihrem Profil oder im Anfrageformular hinterlegt haben, etwa Haushaltsgröße, Einzugstermin, Beschäftigung, Einkommen und Haustiere.

Aus einer weitergeleiteten E-Mail, wenn Ihre Anfrage zuerst an eine andere Adresse ging.

Von einer anderen Person: Bewerben Sie sich gemeinsam mit einer zweiten Person, gibt die eine Person auch Angaben zur anderen an. Wer eine Bürgin oder einen Bürgen nennt, gibt uns deren Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Beschäftigung. Die Namen aller Personen, die mit einziehen sollen, erhalten wir von der Person, die sich bewirbt.

3. Wofür wir Ihre Daten verwenden und auf welcher Grundlage

Ihre Anfrage beantworten, Besichtigungen vereinbaren und durchführen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unser Interesse, die Vermietung zu organisieren; sobald Sie uns sagen, dass Sie mieten möchten, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Maßnahmen vor einem Vertrag auf Ihre Anfrage).

Ihre Bewerbung prüfen und dem Vermieter zur Entscheidung vorlegen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Mietvertrag, Kaution, Übergabe und Wohnungsgeberbestätigung vorbereiten.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für die Wohnungsgeberbestätigung Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO mit § 19 Bundesmeldegesetz.

Bewerbungen ordnen und mit Software zur Auswertung vorbereiten (Abschnitt 5).
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unser Interesse, viele Anfragen zügig, vollständig und gleich zu bearbeiten.

Nachweisen können, wie eine Vermietung abgelaufen ist, etwa gegenüber Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Betrieb und Sicherheit unserer Seiten, Schutz vor Missbrauch.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Ein Foto und ein Anschreiben, die Sie uns freiwillig schicken, dem Vermieter zeigen.
Rechtsgrundlage: Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie mit dem Schicken geben und jederzeit widerrufen können.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfüllen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Wir schicken Ihnen keine Werbung und keinen Newsletter, und wir merken Sie nicht für künftige Objekte vor.

4. Selbstauskunft und Unterlagen

Wann wir was erbitten: Nach der Besichtigung fragen wir, ob Sie mieten möchten. Möchten Sie das, bitten wir um die Selbstauskunft. Nachweise wie Gehaltsabrechnungen erbitten wir erst, wenn Sie nach der Besichtigung mieten möchten und wir Ihre Bewerbung dem Vermieter vorlegen. Eine Kopie Ihres Ausweises sowie die Nachweise über Haftpflicht- und Hausratversicherung erbitten wir erst, wenn sich der Vermieter für Sie entschieden hat. Diese Unterlagen geben wir nicht weiter.

Was die Selbstauskunft fragt: Ihre Kontaktdaten, Anschrift und Ihr Geburtsdatum, Ihre Beschäftigung und Ihren Arbeitgeber, Ihr Nettoeinkommen oder nur, ob es über einer Grenze liegt, die wir aus der Miete berechnen, ob ein Insolvenzverfahren läuft, ob ein Räumungstitel gegen Sie ergangen ist, ob Kaution und erste Miete aufgebracht werden können, wie viele Personen einziehen und wer, ob Haustiere einziehen, ob die Wohnung auch gewerblich genutzt werden soll, ob geraucht wird und gegebenenfalls Angaben zu einer Bürgin oder einem Bürgen und zu einer zweiten Person. Sie unterschreiben am Ende auf dem Bildschirm; daraus entsteht eine PDF.

Pflicht oder freiwillig: Die Selbstauskunft ist freiwillig. Füllen Sie sie nicht aus, fehlen dem Vermieter Angaben für seine Entscheidung. Angaben, ohne die das Formular nicht abgeschickt werden kann, sind dort gekennzeichnet. Unterlagen können Sie jederzeit nachreichen; keine Datei ist Pflicht.

Schwärzen: Angaben, die für die Vermietung keine Rolle spielen, dürfen Sie auf Ihren Unterlagen gern schwärzen.

Ihr Browser: Solange Sie die Selbstauskunft noch nicht abgeschickt haben, merkt sich Ihr Browser den Zwischenstand auf Ihrem Gerät, damit nichts verloren geht. Mit dem Absenden wird er dort gelöscht. Darüber hinaus setzen unsere Seiten keine Cookies und verwenden keine Werkzeuge zur Besucherauswertung. Wir halten fest, wann Sie einen unserer Links aufrufen, einen Knopf drücken oder eine Datei herunterladen; ob Sie eine E-Mail öffnen, messen wir nicht. Zum Schutz vor Missbrauch zählen wir kurzzeitig, wie oft eine IP-Adresse unsere Seiten aufruft, und speichern dafür nur einen nicht umkehrbaren Prüfwert.

5. Wie wir Bewerbungen vorbereiten

Damit wir bei vielen Anfragen den Überblick behalten, ordnen wir die Bewerbungen anhand Ihrer Angaben. Wen wir einladen und vorlegen, entscheiden wir selbst; wer die Wohnung bekommt, entscheidet der Vermieter. Eine automatisierte Entscheidung im Sinn von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

Teilen Sie uns mit, dass Sie kein Interesse mehr haben, oder antworten Sie drei Tage lang nicht auf unsere erste E-Mail, schließen wir Ihre Anfrage. Eine spätere Antwort von Ihnen sehen wir trotzdem.

Zur Vorbereitung nutzen wir Software, die Anfragen, E-Mails und Unterlagen auswertet. Anbieter ist Anthropic; Vertragspartner ist Anthropic Ireland, Limited. Die Daten werden in den USA gespeichert und in Rechenzentren weltweit verarbeitet. Für Anthropic besteht kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission; die Übermittlung ist durch Standardvertragsklauseln der EU-Kommission abgesichert (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO), eine Kopie erhalten Sie auf Anfrage. Die Daten werden nicht zum Training verwendet.

6. Wer Ihre Daten erhält

Der Vermieter: Über eine Vermietung entscheidet der Eigentümer oder die Eigentümerin. Ihm legen wir die Bewerbungen vor, die in Frage kommen: als PDF per E-Mail und auf einer Übersichtsseite mit persönlichem Link. Er erhält Ihren Namen, Ihre Selbstauskunft, die Unterlagen, die Sie uns vor der Entscheidung geschickt haben, und Ihr Foto, falls Sie eines geschickt haben. Unsere interne Bewertung erhält er nicht. Entscheidet er sich für Sie, erhält er die Angaben für den Mietvertrag und, wo wir es vereinbaren, Kopien unserer E-Mails zum Vertrag. Was der Vermieter mit den Unterlagen macht, verantwortet er selbst.

Unsere Dienstleister, die Ihre Daten nur nach unserer Weisung verarbeiten (Art. 28 DSGVO):
– Vercel Inc., USA: Betrieb unserer Seiten und unser Dateispeicher, mit Servern in Frankfurt am Main.
– Databricks, Inc., USA, Anbieter der Datenbank Neon: unsere Datenbank, mit Servern in Frankfurt am Main.
– IONOS SE, Montabaur: unser E-Mail-Postfach.
Soweit bei Vercel oder Databricks Daten in die USA gelangen können, ist das durch den EU-US-Datenschutzrahmen (Data Privacy Framework) abgesichert, für den ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission besteht (Art. 45 DSGVO), und ergänzend durch Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).

Anthropic, der Anbieter der Software aus Abschnitt 5, mit Speicherung in den USA.

ImmobilienScout24: Erreichen wir Sie unter Ihrer eigenen Adresse nicht, schreiben wir Ihnen ausnahmsweise über die Adresse, die das Portal für Ihre Anfrage angelegt hat.

Behörden und Gerichte, wenn ein Gesetz oder eine gerichtliche Anordnung uns dazu verpflichtet. Die Wohnungsgeberbestätigung geben wir Ihnen; beim Einwohnermeldeamt legen Sie sie selbst vor.

7. Wie lange wir Ihre Daten aufbewahren

Wenn Sie die Wohnung nicht bekommen:
– Selbstauskunft, Nachweise und Angaben zur Bonität in unserem System: 4 Wochen nach der Absage oder dem Abschluss Ihrer Anfrage.
– Name, Kontaktdaten und Verlauf Ihrer Anfrage, einschließlich der Anfrage, wie das Portal sie uns geschickt hat: 6 Monate nach der Absage oder dem Abschluss Ihrer Anfrage, zum Nachweis gegenüber Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
– Kopien unserer E-Mails mit Ihnen samt Anhängen in unserem E-Mail-Postfach: 6 Monate nach der Absage oder dem Abschluss Ihrer Anfrage.

Wenn Sie die Wohnung bekommen:
– Selbstauskunft, Nachweise, Ausweiskopie und Versicherungsnachweise: bis nach der Übergabe.
– Name, Kontaktdaten, Mietvertrag und E-Mails zur Vermietung: 6 Jahre ab Ende des Jahres der Vermietung (Geschäftsbriefe nach § 147 Abgabenordnung).

Für alle:
– E-Mails, die zu keiner Person und keinem Vorgang gehören: 6 Monate nach Eingang.
– Texte, die an die Software aus Abschnitt 5 gingen: bei Anthropic höchstens 30 Tage, außer wenn dort ein Verdacht auf Missbrauch geprüft wird; unser eigenes Protokoll davon 30 Tage.
– Zählung zum Schutz vor Missbrauch: nach etwas mehr als einem Tag ohne Aufruf gelöscht.
– Technische Protokolle beim Betrieb unserer Seiten, unter anderem IP-Adresse, Zeitpunkt und aufgerufene Seite: in unserem Zugang 1 Tag; was der Anbieter selbst zur Sicherheit länger aufbewahrt, regelt sein Vertrag.
– Sicherungskopie unserer Datenbank: Gelöschtes verschwindet dort spätestens nach 7 Tagen.

Was der Vermieter von uns erhalten hat, liegt danach auch bei ihm; dafür ist er selbst verantwortlich.

8. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Eine Einwilligung, etwa für Ihr Foto, können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3). Eine formlose Nachricht an die Adresse in Abschnitt 1 genügt. Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Soweit wir Ihre Daten auf unser berechtigtes Interesse stützen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Dann verarbeiten wir diese Daten nicht mehr, es sei denn, wir weisen zwingende schutzwürdige Gründe nach oder brauchen sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

9. Für Eigentümerinnen und Eigentümer

Vermieten wir ein Objekt für Sie, verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten, Ihre Anschrift, die Bankverbindung für die Miete, unseren E-Mail-Verlauf mit Ihnen und die Unterlagen zum Objekt, die Sie uns geben. Ihre Bankverbindung speichern wir verschlüsselt. Grundlage ist unser Maklervertrag mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), für Aufbewahrungspflichten Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Ihre Bankverbindung geben wir an die Mieterin oder den Mieter weiter, damit Kaution und Miete auf Ihr Konto gehen. Brauchen wir für das Grundbuchamt eine Kopie Ihres Ausweises, hängen wir sie nur an die Nachricht an das Amt.

Auch Ihre E-Mails und die Unterlagen zum Objekt werten wir mit der Software aus Abschnitt 5 aus, ohne Bankverbindung, Ausweis und Vollmacht.

Ihre Daten bewahren wir auf, solange wir für Sie tätig sind, und danach nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen: Aufzeichnungen zu Ihrem Auftrag 5 Jahre (§ 14 Makler- und Bauträgerverordnung), Geschäftsbriefe 6 Jahre und Rechnungen 8 Jahre (§ 147 Abgabenordnung). Ihre Rechte sind dieselben wie in Abschnitt 8.